Die steueroptimale Gestaltung des Geschäftsführergehalts erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Gehalt, Sachbezügen und Gewinnausschüttung. Wir zeigen die wichtigsten Stellschrauben.
Inhaltsverzeichnis
- Die Herausforderung der optimalen Vergütung
- Angemessenheitsprüfung der Gesamtvergütung
- Die Grundsätze
- Optimierung der Vergütungsbestandteile
- Festgehalt und variable Vergütung
- Dienstwagen
- Zuschüsse zur Krankenversicherung
- Gewinnverwendungsstrategie
- Thesaurierung versus Ausschüttung
- Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- Darlehen statt Eigenkapital
- Fazit
Die Herausforderung der optimalen Vergütung
Die Vergütung des GmbH-Geschäftsführers steht im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Optimierung und den Anforderungen der Finanzverwaltung. Eine unangemessen hohe Vergütung wird als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert und führt zu einer Doppelbesteuerung.
Angemessenheitsprüfung der Gesamtvergütung
Die Grundsätze
Die Finanzverwaltung prüft die Angemessenheit anhand eines internen Betriebsvergleichs und eines externen Fremdvergleichs. In die Prüfung fließen alle Vergütungsbestandteile ein: Festgehalt, Tantiemen, Sachbezüge, Altersvorsorgebeiträge sowie Nebenleistungen.
Optimierung der Vergütungsbestandteile
Festgehalt und variable Vergütung
Das Verhältnis zwischen Festgehalt und Tantieme sollte mindestens 75 zu 25 betragen. Die Tantieme sollte vertraglich klar definiert und auf maximal 50 Prozent der Gesamtvergütung begrenzt sein.
Dienstwagen
Der Dienstwagen ist ein steuerlich attraktiver Vergütungsbestandteil. Bei Elektrofahrzeugen reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die 1-Prozent-Methode auf ein Viertel des Bruttolistenpreises. Für den Arbeitgeber ist der Dienstwagen vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Zuschüsse zur Krankenversicherung
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und beim Geschäftsführer steuerfrei, soweit er den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nicht übersteigt.
Gewinnverwendungsstrategie
Thesaurierung versus Ausschüttung
Thesaurierte Gewinne werden mit rund 30 Prozent auf Gesellschaftsebene besteuert. Bei einer Ausschüttung kommen zusätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer oder die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren hinzu. Liegt der Grenzsteuersatz über 30 Prozent, kann es vorteilhaft sein, Gewinne in der GmbH zu belassen.
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Darlehen statt Eigenkapital
Die Gewährung von Darlehen durch den Gesellschafter an seine GmbH kann steuerlich vorteilhaft sein. Die Zinsen sind bei der GmbH als Betriebsausgaben abzugsfähig und werden beim Gesellschafter mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Die Zinsschranke nach § 4h EStG und die Freigrenze von 3 Millionen Euro Nettozinsaufwand sind zu beachten.
Fazit
Die steueroptimale Gestaltung des Geschäftsführergehalts erfordert eine ganzheitliche Betrachtung aller Vergütungsbestandteile. Bei compleneo entwickeln wir für Sie ein maßgeschneidertes Vergütungskonzept, das steuerliche Effizienz mit rechtlicher Sicherheit verbindet.