Die Eigenverwaltung ermöglicht es insolventen Unternehmen, sich unter eigener Regie zu sanieren. Wir erklären Voraussetzungen, Ablauf und Erfolgsfaktoren.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Eigenverwaltung?
- Voraussetzungen der Eigenverwaltung
- Formelle Voraussetzungen
- Materielle Voraussetzungen
- Ablauf der Eigenverwaltung
- Phase 1: Vorbereitung (vor Antragstellung)
- Phase 2: Eröffnungsverfahren
- Phase 3: Eröffnetes Verfahren
- Phase 4: Insolvenzplan
- Das Schutzschirmverfahren als Sonderform
- Erfolgsfaktoren der Eigenverwaltung
- Professionelle Beratung
- Transparenz gegenüber Gläubigern
- Sicherung des operativen Geschäfts
- Tragfähiges Sanierungskonzept
- Statistik und Erfolgsquoten
- Fazit
Was ist die Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der das Unternehmen unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung saniert wird. Anders als im Regelinsolvenzverfahren wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Geschäftsführung übernimmt. Stattdessen überwacht ein Sachwalter die Geschäftsführung.
Voraussetzungen der Eigenverwaltung
Formelle Voraussetzungen
- Antrag: Der Schuldner muss zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen (§ 270a InsO)
- Eigenverwaltungsplanung: Dem Antrag ist eine Eigenverwaltungsplanung beizufügen, die einen Finanzplan für sechs Monate, ein Sanierungskonzept und eine Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern enthält
Materielle Voraussetzungen
Das Gericht ordnet die Eigenverwaltung an, wenn keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird (§ 270 Abs. 1 InsO). Nachteilig wäre die Eigenverwaltung insbesondere bei:
- Unzureichender Buchführung oder mangelhafter Geschäftsführung in der Vergangenheit
- Straftaten zum Nachteil der Gläubiger
- Fehlendem Sanierungskonzept
- Mangelnder Kooperation mit den Gläubigern
Ablauf der Eigenverwaltung
Phase 1: Vorbereitung (vor Antragstellung)
Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Dazu gehören:
- Erstellung der Eigenverwaltungsplanung
- Auswahl und Mandatierung erfahrener Sanierungsberater
- Vorgespräche mit dem zuständigen Insolvenzgericht
- Sicherung der Liquidität für die Anlaufphase
- Information und Einbindung der wesentlichen Gläubiger
Phase 2: Eröffnungsverfahren
Nach Antragstellung prüft das Gericht die Voraussetzungen und bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, unterliegt aber der Überwachung durch den Sachwalter. In dieser Phase müssen insbesondere die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer aus dem Insolvenzgeld gesichert werden.
Phase 3: Eröffnetes Verfahren
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beginnt die eigentliche Sanierungsphase. Die Geschäftsführung wickelt das operative Geschäft weiter ab, verhandelt mit Gläubigern und erarbeitet einen Insolvenzplan. Der Sachwalter überwacht die Geschäftsführung und hat bei bestimmten Rechtsgeschäften ein Zustimmungsvorbehalt.
Phase 4: Insolvenzplan
Ziel der Eigenverwaltung ist regelmäßig die Sanierung über einen Insolvenzplan. Dieser legt fest, wie die Gläubiger befriedigt werden und wie das Unternehmen fortgeführt wird. Der Plan muss von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt werden.
Das Schutzschirmverfahren als Sonderform
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine privilegierte Form der Eigenverwaltung für Unternehmen, die lediglich drohend zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Vorteile:
- Die Geschäftsführung hat bis zu drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erarbeiten
- Der vorläufige Sachwalter kann nicht gegen den Willen des Schuldners bestellt werden
- Der Schuldner kann den vorläufigen Sachwalter selbst vorschlagen
- Eine Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts über die Sanierungsfähigkeit ist erforderlich
Erfolgsfaktoren der Eigenverwaltung
Professionelle Beratung
Die Eigenverwaltung erfordert ein erfahrenes Beraterteam: Sanierungsberater für die operative Restrukturierung, Insolvenzrechtler für die verfahrensrechtlichen Fragen und Steuerberater für die steuerlichen Aspekte.
Transparenz gegenüber Gläubigern
Offene Kommunikation mit den Gläubigern schafft Vertrauen und ist Voraussetzung für die Zustimmung zum Insolvenzplan. Regelmäßige Berichterstattung und die Einbindung des Gläubigerausschusses sind essenziell.
Sicherung des operativen Geschäfts
Die Fortführung des Geschäftsbetriebs erfordert die Stabilisierung der Lieferketten, die Bindung von Schlüsselmitarbeitern und die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehungen.
Tragfähiges Sanierungskonzept
Ein realistisches und von den wesentlichen Stakeholdern getragenes Sanierungskonzept ist die Grundlage für den Insolvenzplan. Es muss die Krisenursachen adressieren und eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsposition aufzeigen.
Statistik und Erfolgsquoten
Die Eigenverwaltung hat sich als Sanierungsinstrument etabliert. Die Erfolgsquoten liegen deutlich über denen der Regelinsolvenz. Studien zeigen, dass in der Eigenverwaltung sanierte Unternehmen eine höhere Überlebensrate aufweisen und mehr Arbeitsplätze erhalten werden.
Fazit
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen in der Insolvenz die Chance, sich unter eigener Regie zu sanieren. Voraussetzung ist eine gründliche Vorbereitung, ein tragfähiges Sanierungskonzept und die Unterstützung erfahrener Berater. Richtig eingesetzt, ist die Eigenverwaltung ein mächtiges Instrument zur Rettung kriselnder Unternehmen.