Ab dem 01. Januar 2020 gilt ein neues Gesetz: Das Kassengesetz. Sein Ziel soll sein, dass Manipulationen an digitalen Daten verhindert werden. Lücken in Aufzeichnungen werden erkennbar gemacht, indem zu Beginn einer Aufzeichnung eine Transaktionsnummer vergeben wird. Die Protokollierung, die bei Dateneingabe beginnt, verhindert dann eine nachträgliche Manipulation der Daten.
Für die Praxis ergibt sich nun folgender beispielhaft angenommener Sachverhalt: Dr. No geht beim Bäcker ein Brötchen kaufen. Er reicht gleich das Geld über den Tresen, da er dort täglich sein Brötchen kauft und die Preise kennt. Die charmante Bäckereifachverkäuferin, Miss Moneypenny, vergisst über den netten Plausch mit Dr. No hinweg, den Betrag von 27 Cent in das Kassensystem einzugeben – und schon ist es passiert. Warenabgang und Zahlungseingang sind nicht ordnungsgemäß dokumentiert und können damit im Kassensystem nicht korrekt abgebildet werden. Doch was zieht die kleine Achtlosigkeit von Miss Moneypenny alles nach sich? Durch die Nichterfassung der Transaktion liegt eine Manipulation von Daten vor, die zu einer fehlerhaften Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt führt. Natürlich könnte Miss Moneypenny auch im Nachhinein Daten eingeben, hat dann über den Plausch hinweg aber ganz vergessen, welches Brötchen Dr. No heute nochmal gewählt hatte und gibt eine kassenmäßig fehlerhafte Buchung ein, die die falsche Höhe des Buchungsbetrages aufweist.
Auf jeden Fall wäre Miss Moneypenny dieser Fehler nicht unterlaufen, wenn es schon vorher das Kassengesetz gegeben hätte. An dieser Stelle komme ich ins Spiel: Bei jedem Kauf müssen die Miss Moneypennys dieser Welt den Dr. Nos dieser Welt einen Bon, einen James Bon, ausgeben. Dies kann aber nur geschehen, wenn sie zuvor den zu zahlenden Betrag in das Kassensystem eingegeben haben. So einfach lässt sich so großer Schaden vermeiden. James Bon hat keine Zeit zu sterben. Und wo wir schon beim Ausgeben sind: Geschüttelt, nicht gerührt.