Das Sanierungskonzept nach IDW S6 ist der Goldstandard für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Wir erklären Aufbau und Inhalte.
Inhaltsverzeichnis
- Bedeutung des IDW S6
- Wann wird ein Sanierungskonzept benötigt?
- Die Kernelemente des Sanierungskonzepts
- 1. Beschreibung des Unternehmens
- 2. Analyse der Krisenursachen
- 3. Darstellung des Krisenstadiums
- 4. Darstellung des Leitbildes des sanierten Unternehmens
- 5. Sanierungsmaßnahmen
- 6. Integrierte Sanierungsplanung
- 7. Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
- Qualitätsanforderungen
- Unabhängigkeit des Erstellers
- Aktualität und Vollständigkeit
- Rechtliche Bedeutung
- Fazit
Bedeutung des IDW S6
Der IDW Standard S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer legt die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten fest. Ein Gutachten nach IDW S6 ist in der Praxis der maßgebliche Standard, wenn es um die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens geht. Banken, Gläubiger und Gerichte orientieren sich an diesem Standard.
Wann wird ein Sanierungskonzept benötigt?
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 wird typischerweise in folgenden Situationen benötigt:
- Bankengespräche: Kreditinstitute verlangen bei notleidenden Krediten regelmäßig ein Sanierungsgutachten als Grundlage für die Entscheidung über die Fortführung des Engagements
- Restrukturierung nach StaRUG: Als Basis für den Restrukturierungsplan
- Insolvenzverfahren: Als Grundlage für den Insolvenzplan in Eigenverwaltung
- Haftungsfragen: Zur Dokumentation, dass die Geschäftsführung pflichtgemäß gehandelt hat
- Gesellschafterkonflikte: Als objektive Grundlage für strategische Entscheidungen
Die Kernelemente des Sanierungskonzepts
1. Beschreibung des Unternehmens
Zunächst wird das Unternehmen umfassend dargestellt:
- Rechtliche und organisatorische Verhältnisse
- Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
- Markt- und Wettbewerbsumfeld
- Produkte und Dienstleistungen
- Wesentliche Kunden und Lieferanten
- Personalstruktur
2. Analyse der Krisenursachen
Die Analyse der Krisenursachen ist das Herzstück des Gutachtens. Sie muss die Ursachen der Krise vollständig und zutreffend identifizieren, wobei zwischen endogenen (unternehmensinternen) und exogenen (marktbedingten) Ursachen unterschieden wird.
3. Darstellung des Krisenstadiums
Das aktuelle Krisenstadium wird nach dem oben beschriebenen Krisenmodell eingeordnet:
- Stakeholderkrise
- Strategiekrise
- Produkt- und Absatzkrise
- Ertragskrise
- Liquiditätskrise
Die Einordnung ist entscheidend für die Wahl der Sanierungsinstrumente und die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.
4. Darstellung des Leitbildes des sanierten Unternehmens
Das Sanierungskonzept muss ein klares Bild zeichnen, wie das Unternehmen nach erfolgreicher Sanierung aussehen soll. Dieses Leitbild umfasst:
- Zukünftiges Geschäftsmodell
- Marktpositionierung
- Organisationsstruktur
- Finanzielle Zielstruktur
5. Sanierungsmaßnahmen
Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden nach leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen unterschieden:
Leistungswirtschaftliche Maßnahmen:
- Strategische Neuausrichtung
- Operative Effizienzsteigerung
- Personalmaßnahmen
- Portfoliobereinigung
- Prozessoptimierung
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen:
- Kapitalzuführung
- Forderungsverzichte
- Umschuldung
- Gesellschafterdarlehen
- Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände
6. Integrierte Sanierungsplanung
Die quantitative Untermauerung des Sanierungskonzepts erfolgt durch eine integrierte Planungsrechnung, die folgende Elemente umfasst:
- Plan-Gewinn- und Verlustrechnung: Darstellung der erwarteten Ertrags- und Aufwandsentwicklung
- Plan-Bilanz: Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur
- Plan-Cashflow-Rechnung: Darstellung der Liquiditätsentwicklung
Die Planungsrechnung erstreckt sich typischerweise über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren und muss die Auswirkungen aller Sanierungsmaßnahmen abbilden.
7. Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
Das Gutachten muss mit einer klaren Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens enden. Ein Unternehmen gilt als sanierungsfähig, wenn:
- Die Krisenursachen durch die geplanten Maßnahmen beseitigt werden können
- Das Unternehmen nach Durchführung der Maßnahmen am Markt nachhaltig wettbewerbsfähig ist
- Die Finanzierung der Sanierung gesichert ist
- Die integrierte Planungsrechnung eine nachhaltige Ertragskraft und ausreichende Liquidität zeigt
Qualitätsanforderungen
Unabhängigkeit des Erstellers
Der Ersteller des Sanierungsgutachtens muss fachlich kompetent und unabhängig sein. Dies bedeutet insbesondere, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber bestehen darf, die die Objektivität beeinträchtigen könnte.
Aktualität und Vollständigkeit
Das Gutachten muss auf aktuellen Daten basieren und alle wesentlichen Aspekte des Unternehmens und seiner Krise berücksichtigen. Vereinfachungen und Annahmen sind transparent darzustellen.
Rechtliche Bedeutung
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 hat erhebliche rechtliche Bedeutung:
- Für Geschäftsführer: Es dokumentiert pflichtgemäßes Handeln und kann vor Haftung schützen
- Für Gläubiger: Es ist Grundlage für die Entscheidung über die Fortführung des Engagements, insbesondere den Schutz vor dem Vorwurf der sittenwidrigen Gläubigerbenachteiligung
- Für Banken: Es erfüllt die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk) an die Begleitung notleidender Engagements
Fazit
Das Sanierungskonzept nach IDW S6 ist weit mehr als ein formales Dokument. Es ist der Kompass für die Sanierung und die Grundlage für das Vertrauen aller Beteiligten in den Sanierungsprozess. Die Investition in ein qualitativ hochwertiges Gutachten ist eine Investition in die Zukunft des Unternehmens.