ANIKA HORMIG

RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN IN BRAUNSCHWEIG

DR. STEFFEN HELBING

RECHTSANWALT UND NOTAR IN BRAUNSCHWEIG

Als Notare sind wir Träger eines öffentlichen Amtes und somit zu Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Zu unseren Amtspflichten gehört es, insbesondere die Schutz- und Belehrungspflicht zu wahren.

Es ist uns wichtig, dass alle Beteiligten den Inhalt der Urkunden verstehen und nachvollziehen können. Gemeinsam mit unserem Team versuchen wir, alle bestehenden Fragen bereits im Vorfeld der Beurkundung zu klären und Unstimmigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Bei der Beurkundung nehmen wir uns die nötige Zeit, eventuell noch unverständliche Punkte für Sie zu erläutern und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Anika Hormig

Anika Hormig

Rechtsanwältin und Notarin in Braunschweig

  • geboren 1985 in Luckenwalde
  • Dipl-Finanzwirtin (FH)
  • Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA)
Dr. Steffen Helbing

Dr. Steffen Helbing

Rechtsanwalt und Notar in Braunschweig

  • geboren 1973 in Braunschweig
  • Master of Law im Steuerrecht (LL.M Taxation)
  • Master of Business Administration
  • Promotion zum Doctor of Business Administration
  • Wirtschaftsmediator

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Beurkundung auch bei mir vor Ort erfolgen?

Sollte es Ihnen beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Geschäftsstelle aufzusuchen, führen wir die Beurkundungen innerhalb des Amtsbezirks auch gern bei Ihnen zu Hause durch.

Gesellschaftsrechtliche Beurkundungen können selbstverständlich auch in Ihren Büroräumen stattfinden.

Kann der Notar zur Beurkundung in eine fremde Stadt kommen?

Beurkundungen außerhalb des Amtsbezirks Braunschweig sind uns nicht gestattet.

Kann ich ein Dokument beim Notar übersetzen lassen?

Nein, Übersetzungen führen wir als Notare nicht durch. Hierfür gibt es Übersetzungsbüros und vereidigte Übersetzer.

Kann der Notar meine Unterschrift unter einem fremdsprachigen Dokument beglaubigen?

Als Notare sind wir verpflichtet, bei der Unterschriftsbeglaubigung das zu unterschreibende Dokument dahingehend zu prüfen, ob damit ein unerlaubter oder unredlicher Zweck verfolgt wird. Um dieser Pflicht nachzukommen, muss das Dokument in einer uns verständlichen Sprache verfasst sein. Unterschriften unter einem in einer anderen als der deutschen oder englischen verfassten Sprache können wir daher nicht beglaubigen.

Was kann ich tun, wenn meine Deutschkenntnisse für eine Beurkundung nicht ausreichen?

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht/nicht hinreichend mächtig sein, besteht die Möglichkeit, die Beurkundung unter Herbeiziehung eines Dolmetschers durchzuführen.

Beurkundungen in der englischen Sprache sind auch ohne Dolmetscher möglich. Gern bereiten wir diese Urkunden auch zweisprachig vor.

Welche Dokumente sind dafür geeignet, sich vor dem Notar auszuweisen?

Im Vorfeld der Beurkundung müssen Sie sich gegenüber dem Notar zwingend mittels gültigem Lichtbildausweis ausweisen. Anerkannt werden Personalausweise und Reisepässe. Ein Führerschein reicht zur Feststellung der Identität nicht aus.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für die Notartätigkeit können je nach Tätigkeit stark variieren und können vorab nicht pauschal benannt werden. Wie jeder Notar sind wir verpflichtet, die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu berechnen. Dieses verpflichtet uns auch dazu, die Tätigkeit für Sie so kostendefensiv wie möglich zu gestalten. Verhandlungsspielraum besteht hierbei nicht.

Wie lange dauert die Beurkundung?

Je nach Art der Beurkundung planen wir 0,5 bis 2 Stunden ein. Hierbei lassen wir genügend Spielraum, um eventuelle Fragen zu klären und bei Bedarf kleinere Änderungen vorzunehmen. Die voraussichtliche Dauer der Beurkundung stimmen wir bei Terminvereinbarung mit Ihnen ab.

Wie lange dauert es, bis meine Urkunde abgewickelt ist?

Wir bemühen uns, alle erforderlichen Abwicklungsschritte kurzfristig nach Beurkundung in die Wege zu leiten. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt oft auch von der Kapazität der beteiligten Gerichte und Behörden ab und lässt sich daher nicht zuverlässig einschätzen. Sie werden von unserem Team stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten und haben für Sachstandsanfragen bei uns einen direkten Ansprechpartner.

Kann eine Beratung auch per Telefon oder Videokonferenz erfolgen?

Gerne beraten wir Sie auch per Telefon oder Videokonferenz. Beurkundungen auf diesem Wege sind jedoch nicht möglich.

Welche Informationen werden bei einer Gesellschaftsgründung benötigt?

Für die Vorbereitung der notwendigen Gründungsdokumente benötigen wir einige Informationen.  Um diese möglichst übersichtlich zu gestalten, haben wir einen Datenerfassungsbogen zusammengestellt, den Sie hier direkt ausfüllen können. Besondere Regelungen etwa im Gesellschaftsvertrag besprechen wir dann individuell. Der Datenerfassungsbogen dient nur als Leitfaden und ersetzt selbstverständlich nicht die Beratung und Aufklärung durch den Notar/die Notarin.

Welche Informationen werden bei einem Grundstückskauf benötigt?

Für die Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages benötigen wir diverse Informationen.  Um diese möglichst übersichtlich zu gestalten, haben wir einen Datenerfassungsbogen zusammengestellt, den Sie hier direkt ausfüllen können. Dieser hilft uns, das „Grundgerüst“ des Vertages zu erstellen. Sonderregelungen oder Änderungswünsche besprechen wir dann individuell. Der Datenerfassungsbogen dient nur als Leitfaden und ersetzt selbstverständlich nicht die Beratung und Aufklärung durch den Notar/die Notarin.