Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO für die notarielle Amtstätigkeit der Notare Dr. Steffen Helbing und Anika Hormig
Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der notariellen Amtstätigkeit sind jeweils eigenständig:
Notar Dr. Steffen Helbing und Notarin Anika Hormig
Sack 17, 38100 Braunschweig
Telefon: +49 531 224 320-0 · E-Mail: info@compleneo.de
Das Notariat ist ein persönliches öffentliches Amt und nicht Bestandteil der compleneo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder der compleneo Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Die Notare verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Amtspflichten, insbesondere zur Vorbereitung und Durchführung von Beurkundungen und Beglaubigungen, zur Führung der notariellen Akten und Verzeichnisse sowie zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. gegenüber Finanzämtern, Grundbuchämtern, Registergerichten, dem Zentralen Testamentsregister und dem Transparenzregister). Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit der Bundesnotarordnung (BNotO), dem Beurkundungsgesetz (BeurkG), der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie weiteren berufsrechtlichen Vorschriften.
Ohne die erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen Notare die begehrte Amtstätigkeit regelmäßig nicht vornehmen. Die Bereitstellung ist insoweit gesetzlich erforderlich.
Empfänger personenbezogener Daten können insbesondere sein: Gerichte und Behörden (Grundbuchamt, Registergericht, Finanzverwaltung, Gutachterausschuss), das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, das Transparenzregister, beteiligte Kreditinstitute sowie an der Urkunde beteiligte Personen und deren Berater. Eine Übermittlung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder zur Amtsausübung erforderlich ist.
Für notarielle Akten und Verzeichnisse gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Notaraktenverwahrungsverordnung (NotAktVV): Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung 100 Jahre, Nebenakten regelmäßig 7 Jahre, soweit nicht im Einzelfall längere Fristen gelten.
Sie haben nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten — insbesondere die notarielle Verschwiegenheitspflicht (§ 18 BNotO) und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten — entgegenstehen. Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Aufsichtsbehörde für die Notare ist der Präsident des Landgerichts Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig. Zuständige Datenschutzaufsicht ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.