Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln die Vertretung und medizinische Versorgung für den Fall, dass eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Der Beitrag erläutert Inhalt, Unterschiede und die Vorteile notarieller Beurkundung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Warum ist die notarielle Form sinnvoll?
- Der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung
- Wer sollte eine Vorsorgevollmacht errichten?
- Worauf ist bei der Formulierung zu achten?
- Kosten der notariellen Beurkundung
- Regelmäßige Überprüfung empfohlen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, wenn dieser aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter dazu nicht mehr in der Lage ist. Ohne eine solche Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer -- auch dann, wenn nahe Angehörige vorhanden sind.
Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen:
- Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Immobilienverwaltung)
- Gesundheitssorge (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen)
- Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung über den Wohnort, Pflegeeinrichtung)
- Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnden Ärzte und regelt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn die betroffene Person sich nicht mehr selbst äußern kann. Sie ist in § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB) gesetzlich geregelt.
Typische Regelungsinhalte sind:
- Wünsche zur lebensverlängernden Behandlung
- Schmerztherapie und palliativmedizinische Versorgung
- Künstliche Ernährung und Beatmung
- Reanimationsmaßnahmen
Warum ist die notarielle Form sinnvoll?
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch privatschriftlich wirksam. Dennoch hat die notarielle Beurkundung erhebliche Vorteile:
Rechtssicherheit: Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Beurkundung. Dies ist besonders wichtig, wenn die Vollmacht später angezweifelt wird.
Akzeptanz im Rechtsverkehr: Notariell beurkundete Vollmachten werden von Banken, Grundbuchämtern und Behörden in der Regel ohne weitere Prüfung akzeptiert. Bei privatschriftlichen Vollmachten kommt es häufiger zu Schwierigkeiten.
Grundbuchfähigkeit: Für Immobiliengeschäfte (Verkauf, Belastung mit Grundschulden) ist eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht erforderlich (§ 29 GBO).
Registrierung: Der Notar kann die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Im Betreuungsfall prüft das Gericht dieses Register, sodass die Vollmacht auffindbar ist.
Der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt. Bei der Beurkundung wird der gesamte Text vom Notar verlesen, erläutert und auf rechtliche Wirksamkeit geprüft. Die Beurkundung bietet daher ein höheres Maß an Rechts- und Beweissicherheit.
Wer sollte eine Vorsorgevollmacht errichten?
Grundsätzlich kann jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch eine Vorsorgevollmacht errichten. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass dies nur für ältere Menschen relevant sei. Auch jüngere Personen können durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr selbst handlungsfähig sind.
Worauf ist bei der Formulierung zu achten?
- Die Vollmacht sollte möglichst umfassend formuliert sein, um Regelungslücken zu vermeiden.
- Es sollte geregelt werden, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht).
- Bei mehreren Bevollmächtigten ist festzulegen, ob diese einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.
- Eine Kontrollbevollmächtigung kann sinnvoll sein, um den Bevollmächtigten zu überwachen.
Kosten der notariellen Beurkundung
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, der sich am Vermögen des Vollmachtgebers orientiert. Nach dem GNotKG fällt in der Regel eine 1,0-Gebühr an. Bei einem Geschäftswert von 200.000 Euro betragen die Notarkosten beispielsweise rund 435 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet eine einmalige Gebühr von unter 20 Euro.
Regelmäßige Überprüfung empfohlen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie noch den aktuellen Wünschen entsprechen. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen -- etwa Trennung vom Bevollmächtigten oder neue medizinische Erkenntnisse -- können eine Anpassung erforderlich machen.