Die GmbH ist die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland. Wir erklären den Gründungsprozess Schritt für Schritt und zeigen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
Die GmbH als Rechtsform der Wahl
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist mit über einer Million registrierten Unternehmen die am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft in Deutschland. Die Gründe liegen auf der Hand: beschränkte Haftung, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und eine hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr.
Voraussetzungen der GmbH-Gründung
Gemäß § 1 GmbHG kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
- Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt werden.
- Gesellschafter: Mindestens ein Gesellschafter ist erforderlich. Die Ein-Personen-GmbH ist ausdrücklich zulässig.
- Gesellschaftsvertrag: Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG).
- Geschäftsführer: Mindestens ein Geschäftsführer muss bestellt werden.
Der Gründungsprozess im Detail
1. Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament Ihrer GmbH. Er muss nach § 3 GmbHG mindestens enthalten: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile. Darüber hinaus empfehlen sich Regelungen zu Gesellschafterversammlungen, Gewinnverteilung, Nachfolge und Wettbewerbsverboten.
2. Notarielle Beurkundung
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Im Notartermin wird auch die Geschäftsführerbestellung vorgenommen und die Gesellschafterliste erstellt. Seit 2018 besteht zudem die Möglichkeit der Online-Gründung nach § 2 Abs. 3 GmbHG für Bargründungen.
3. Einzahlung des Stammkapitals
Nach der Beurkundung muss das Stammkapital auf das Geschäftskonto der Gesellschaft in Gründung (GmbH i.G.) eingezahlt werden. Bei Sachgründungen ist ein Sachgründungsbericht erforderlich.
4. Handelsregisteranmeldung
Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch den oder die Geschäftsführer in notariell beglaubigter Form. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein.
5. Eintragung und Entstehung
Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung vollständig.
Kosten der GmbH-Gründung
Die Kosten variieren je nach Komplexität, umfassen aber typischerweise:
- Notarkosten: Ca. 800 bis 1.500 Euro (abhängig vom Stammkapital und Umfang der Satzung)
- Handelsregistergebühren: Ca. 150 Euro
- Gewerbeanmeldung: Ca. 20 bis 60 Euro
- Stammkapital: Mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen
- Beratungskosten: Variabel, abhängig vom Beratungsumfang
Insgesamt sollten Gründer mit Gesamtkosten von etwa 1.500 bis 3.000 Euro rechnen, zuzüglich des Stammkapitals.
Steuerliche Aspekte
Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag), der Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde) und der Umsatzsteuer. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich mit der Abgeltungssteuer oder im Teileinkünfteverfahren besteuert.
Eine sorgfältige steuerliche Planung bereits bei der Gründung kann erhebliche Vorteile bringen. Dies betrifft insbesondere die Wahl zwischen Gehaltszahlung und Gewinnausschüttung, die Gestaltung von Pensionszusagen und die Nutzung steuerlicher Organschaften.
Fazit
Die GmbH-Gründung ist ein strukturierter Prozess, der bei guter Vorbereitung zügig abgeschlossen werden kann. Entscheidend ist eine durchdachte Satzungsgestaltung, die spätere Konflikte vermeidet und die steuerliche Optimierung von Anfang an berücksichtigt. Eine professionelle Beratung durch Rechtsanwalt und Steuerberater zahlt sich dabei stets aus.
