Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten – notarielle Beurkundung in Braunschweig.
Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen geordnet wird — eindeutig formuliert, amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.
Wir beraten Sie zu Einzeltestament, gemeinschaftlichem Ehegattentestament („Berliner Testament"), Erbvertrag sowie zu ergänzender Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) — auch mit Blick auf Pflichtteilsrechte, Patchwork-Konstellationen und Unternehmensnachfolge. Als Notare mit steuerrechtlichem Hintergrund behalten wir dabei auch die Erbschaftsteuer im Blick.
Wir besprechen Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation und Ihre Ziele — vertraulich und in Ruhe.
Wir entwickeln die passende Gestaltung (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) und erstellen den Entwurf.
Im Termin wird die Urkunde verlesen, erläutert und unterschrieben.
Ihr Testament wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert — es kann nicht verloren gehen.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bemessen sich nach Ihrem Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden).
Beispiele: Reinvermögen 100.000 € — Einzeltestament (1,0) 273 €, gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag (2,0) 546 €. Reinvermögen 250.000 € — Einzeltestament 535 €, gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag 1.070 €. Reinvermögen 500.000 € — Einzeltestament 935 €, gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag 1.870 €. Jeweils zzgl. Auslagen, Gebühr des Zentralen Testamentsregisters (derzeit 12,50 € je Erblasser) und Umsatzsteuer; die Verwahrung beim Amtsgericht kostet einmalig 75 €.
Zum Vergleich: Das notarielle Testament ersetzt in den meisten Fällen den späteren Erbschein, dessen Kosten (Erbschein + eidesstattliche Versicherung) regelmäßig deutlich höher liegen. Für notarielle Amtstätigkeiten gelten ausschließlich die gesetzlichen Gebühren.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.