Kaufverträge, Grundschuldbestellungen, Auflassungen und Bauträgerverträge.
Der Erwerb oder Verkauf von Immobilien erfordert nach dem Gesetz eine notarielle Beurkundung. Wir erstellen sämtliche erforderlichen Urkunden und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.
Unsere notariellen Leistungen umfassen Kaufverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundschuldbestellungen für die Finanzierung, Auflassungen sowie Bauträgerverträge.
Wir besprechen die wesentlichen Eckdaten des Geschäfts und klären alle relevanten Einzelheiten.
Wir erstellen den Kaufvertragsentwurf oder sonstigen Urkundenentwurf und übersenden ihn allen Beteiligten zur Prüfung.
Alle Beteiligten erhalten mindestens zwei Wochen (bei Verbrauchergeschäften) zur Prüfung des Entwurfs.
Die Urkunde wird vollständig verlesen und von allen Beteiligten unterschrieben.
Wir beantragen die Auflassungsvormerkung, holen erforderliche Genehmigungen ein und reichen die Urkunde beim Grundbuchamt ein.
Die Notarkosten für Immobiliengeschäfte sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und sind bundesweit einheitlich geregelt.
Als Richtwert betragen die Notar- und Grundbuchkosten zusammen in der Regel ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Wir erstellen Ihnen vorab eine detaillierte Kostenberechnung.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
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