Rechtssicherer Immobilienkauf in Braunschweig – Ablauf, Unterlagen und gesetzliche Kosten im Überblick.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Als Notare begleiten wir Käufer und Verkäufer neutral durch den gesamten Vorgang – vom Vertragsentwurf über die Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Wir beurkunden Kaufverträge über Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke sowie die zugehörigen Grundschuldbestellungen für Ihre Finanzierung.
Sie übermitteln uns die Eckdaten – am einfachsten über unseren Datenerfassungsbogen aus dem Download-Center.
Wir erstellen den Kaufvertragsentwurf und übersenden ihn allen Beteiligten zur Prüfung.
Bei Verbrauchergeschäften gilt eine gesetzliche Prüfungsfrist von mindestens zwei Wochen. Fragen klären wir gerne vorab.
Im Termin wird die Urkunde vollständig verlesen, erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben (Dauer ca. 30–60 Minuten).
Wir veranlassen Auflassungsvormerkung, Genehmigungen und Lastenfreistellung und teilen die Kaufpreisfälligkeit mit.
Nach Kaufpreiszahlung und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch. Sie richten sich nach dem Kaufpreis.
Beispiel Kaufpreis 300.000 €: Beurkundungsgebühr (2,0) 1.270 €, zzgl. Vollzugsgebühr (0,5) 317,50 € und Betreuungsgebühr (0,5) 317,50 €, Auslagen und Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts (Vormerkung, Eigentumsumschreibung) sowie ggf. die Kosten einer Grundschuldbestellung. Als Faustregel: Notar- und Grundbuchkosten zusammen ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.
Für notarielle Amtstätigkeiten gelten ausschließlich die gesetzlichen Gebühren – eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine verbindliche Kostenberechnung für Ihren konkreten Fall.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.