Dienstbarkeiten, Wegerechte, Erbbaurechte und Grundschulden.
Das Grundstücksrecht umfasst die Rechtsbeziehungen an Grundstücken über den Kauf und Verkauf hinaus. Viele dieser Geschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung oder zumindest der notariellen Beglaubigung für die Eintragung im Grundbuch.
Unsere notariellen Leistungen umfassen die Bestellung und Änderung von Dienstbarkeiten und Wegerechten, Erbbaurechten, Grundschulden und sonstigen Belastungen an Grundstücken.
Wir bestimmen die Art des zu bestellenden Rechts und beschaffen die erforderlichen Grundbuchinformationen.
Wir stimmen die Konditionen mit allen Beteiligten ab, einschließlich Nachbarn, Banken oder Behörden.
Wir erstellen den Urkundenentwurf oder die Beglaubigung und übersenden sie allen Beteiligten zur Prüfung.
Die Urkunde wird verlesen und unterschrieben oder die Unterschriften werden beglaubigt.
Wir reichen den Antrag auf Eintragung oder Änderung beim zuständigen Grundbuchamt ein.
Die Notargebühren für grundstücksrechtliche Angelegenheiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren hängen von der Art des Geschäfts und dem Wert des zu bestellenden Rechts ab.
Beispielsweise richten sich die Gebühren für die Bestellung einer Grundschuld nach dem Betrag der Grundschuld. Bei Dienstbarkeiten wird der Wert nach dem wirtschaftlichen Vorteil für den Berechtigten bestimmt. Wir erstellen Ihnen vorab eine detaillierte Kostenberechnung.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Termin anfragen