Von der Satzung bis zur Handelsregistereintragung – Gründung Ihrer GmbH oder UG in Braunschweig.
Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bedarf der notariellen Beurkundung. Wir beurkunden den Gesellschaftsvertrag, entwerfen die Handelsregisteranmeldung und begleiten Sie bis zur Eintragung.
Ob Einpersonen-Gründung mit Musterprotokoll oder mehrgliedrige Gesellschaft mit individueller Satzung: Als Notare mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund gestalten wir Ihre Gründungsdokumente passgenau — auf Wunsch auch im Online-Verfahren der Bundesnotarkammer.
Sie übermitteln uns die Eckdaten (Firma, Sitz, Gegenstand, Gesellschafter, Stammkapital) – z. B. über unseren Datenerfassungsbogen.
Wir erstellen Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung.
Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Beglaubigung der Registeranmeldung in einem Termin (ca. 30–45 Minuten).
Sie eröffnen das Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein (bei Bargründung mindestens 12.500 €).
Wir reichen die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein; mit Eintragung entsteht die GmbH als solche.
Die Notarkosten der Gründung sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Stammkapital (Mindestgeschäftswert 30.000 €).
Beispiel Bargründung, Stammkapital 25.000 €, individuelle Satzung, ein bis zwei Gesellschafter: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (2,0) 250 €, Entwurf/Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung 62,50 €, Erstellung der Gesellschafterliste (XML-Strukturdaten) und Vollzug, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer — insgesamt regelmäßig ca. 400–500 € netto. Einpersonen-Gründung mit Musterprotokoll: 1,0-Gebühr 125 € zzgl. Anmeldung. Hinzu kommen 150 € Gerichtsgebühr für die Handelsregistereintragung.
Für notarielle Amtstätigkeiten gelten ausschließlich die gesetzlichen Gebühren. Gerne berechnen wir vorab die Kosten für Ihre konkrete Gestaltung.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.