GmbH-Gründungen, Satzungsänderungen, Gesellschafterwechsel und Umwandlungen.
Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bedürfen der notariellen Beurkundung. Dies gilt für Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen und Umwandlungen.
Wir erstellen sämtliche erforderlichen Urkunden und übernehmen die Anmeldung zum Handelsregister. Unsere Erfahrung im Gesellschaftsrecht ermöglicht es uns, alle relevanten Aspekte Ihres Vorhabens bei der Beurkundung zu berücksichtigen.
Wir besprechen die geplante gesellschaftsrechtliche Maßnahme und bestimmen die erforderlichen notariellen Schritte – von der Beurkundung bis zu Entwurf und Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen.
Wir erstellen den Entwurf der Satzung, des Gesellschafterbeschlusses oder des Übertragungsvertrags.
Alle Beteiligten prüfen die Entwürfe und teilen etwaige Änderungswünsche mit.
Die Urkunden werden verlesen und unterschrieben. Bei Gründungen wird der Gesellschaftsvertrag (Satzung) verlesen; die Gesellschafterliste erstellen wir zusätzlich und reichen sie mit ein.
Wir reichen alle Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein und überwachen den Eintragungsvorgang.
Die Notargebühren für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren bemessen sich nach dem Geschäftswert, etwa dem Stammkapital bei Gründungen oder dem Kaufpreis bei Anteilsübertragungen.
Für eine GmbH-Gründung betragen die reinen Notarkosten je nach Komplexität in der Regel ca. 700 bis 1.200 EUR; hinzu kommen die Gerichtsgebühren für die Handelsregistereintragung. Die genaue Höhe nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.