Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsverfahren.
Familienrechtliche Vereinbarungen bedürfen häufig der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Dies gilt für Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsverfahren.
Wir stellen sicher, dass alle Beteiligten umfassend über die rechtlichen Folgen informiert sind und die Vereinbarungen auf die individuellen Verhältnisse zugeschnitten werden.
Wir besprechen Ihre persönliche und finanzielle Situation sowie Ihre Wünsche für die Vereinbarung.
Wir erläutern die gesetzlichen Regelungen und die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir erstellen den Vereinbarungsentwurf und übersenden ihn allen Beteiligten zur Prüfung.
Die Vereinbarung wird verlesen, bei Bedarf erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben.
Die Notargebühren für familienrechtliche Vereinbarungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich nach dem Geschäftswert. Dieser hängt von den Vermögensverhältnissen der Ehegatten und vom Inhalt der Urkunde ab – jeder zusätzlich aufgenommene Regelungspunkt erhöht den Wert; eine enthaltene Gütertrennung verdoppelt ihn. Ändert der Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand – etwa durch Vereinbarung der Gütertrennung –, wird die Urkunde zudem als erbfolgerelevante Urkunde im Zentralen Testamentsregister registriert.
Eine verbindliche Kostenberechnung ist vorab meist nicht möglich; bereits die Beratung löst Gebühren aus. Die zu erwartenden Kosten besprechen wir gerne mit Ihnen.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.