Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsverfahren.
Familienrechtliche Vereinbarungen bedürfen häufig der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Dies gilt für Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsverfahren.
Wir stellen sicher, dass alle Beteiligten umfassend über die rechtlichen Folgen informiert sind und die Vereinbarungen auf die individuellen Verhältnisse zugeschnitten werden.
Wir besprechen Ihre persönliche und finanzielle Situation sowie Ihre Wünsche für die Vereinbarung.
Wir erläutern die gesetzlichen Regelungen und die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir erstellen den Vereinbarungsentwurf und übersenden ihn allen Beteiligten zur Prüfung.
Die Vereinbarung wird verlesen, bei Bedarf erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben.
Die Notargebühren für familienrechtliche Vereinbarungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren bemessen sich nach den Vermögensverhältnissen der Ehegatten.
Wir erstellen Ihnen vor der Beurkundung eine detaillierte Kostenberechnung, damit Sie entsprechend planen können.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
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