Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Eine rechtzeitige Regelung der Erbfolge und der persönlichen Vorsorge hilft, Ihre Wünsche zu sichern und Ihre Familie zu schützen. Wir beurkunden Testamente, Erbverträge und Vorsorgeurkunden.
Ein notariell beurkundetes Testament ersetzt in vielen Fällen den Erbschein und vereinfacht die Nachlassabwicklung. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stellen sicher, dass Ihre Wünsche beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Wir besprechen Ihre familiäre und vermögensmäßige Situation sowie Ihre Wünsche zur Nachfolge oder Vorsorge.
Auf Grundlage Ihrer Vorgaben entwickeln wir ein geeignetes rechtliches Konzept und erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir erstellen den Entwurf des Testaments, Erbvertrags oder der Vorsorgeurkunde.
Die Urkunde wird verlesen und unterschrieben. Notarielle Testamente und Erbverträge werden anschließend in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts (Nachlassgericht) gegeben.
Wir melden die Urkunde beim Zentralen Testamentsregister bzw. bei Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister an.
Die Notargebühren für Testamente und Erbverträge richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich nach dem Wert des Nachlasses.
Die Gebühr für eine Vorsorgevollmacht richtet sich nach Ihrem Vermögen und kann auch deutlich über 300 EUR liegen; eine einzelne Patientenverfügung ist günstiger (ca. 80 EUR). Die genaue Höhe nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin für Ihre notarielle Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Für notarielle Amtstätigkeiten fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Eine kostenfreie Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf notarielle Amtstätigkeiten.