Die CSRD bringt umfassende Nachhaltigkeitsberichtspflichten für den Mittelstand. Erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Standards gelten und wie Sie sich jetzt vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
- Nachhaltigkeit wird zur Pflicht
- Wer ist wann betroffen?
- Der Stufenplan der CSRD
- Indirekte Betroffenheit nicht unterschätzen
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Struktur der Standards
- Das Wesentlichkeitsprinzip als Schlüssel
- Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen
- Schritt für Schritt vorgehen
- Stakeholder-Einbindung
- ESG-Daten sammeln und managen
- Die Datenherausforderung
- Softwarelösungen für ESG-Reporting
- Integration mit bestehender Berichterstattung
- ESRS und HGB/IFRS verbinden
- Verbindung zur EU-Taxonomie
- Prüfungspflicht und Assurance
- Von "Limited" zu "Reasonable Assurance"
- Praktische Schritte zur Vorbereitung
- Ihr Fahrplan für die nächsten 12 Monate
- Fazit: Früh starten, strategisch denken
Nachhaltigkeit wird zur Pflicht
Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Paradigmenwechsel in der Unternehmensberichterstattung. Was bisher nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen galt, wird schrittweise auf weite Teile des Mittelstands ausgeweitet. Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind auch viele mittelständische Unternehmen verpflichtet, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen.
Für den deutschen Mittelstand, das Rückgrat der Wirtschaft, bedeutet dies eine erhebliche Herausforderung. Doch wer frühzeitig beginnt, kann die neuen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch als strategischen Vorteil nutzen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die regulatorischen Anforderungen und zeigt praktische Schritte zur Vorbereitung.
Wer ist wann betroffen?
Der Stufenplan der CSRD
Die CSRD wird in mehreren Stufen eingeführt:
- Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen.
- Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen. Für diese Gruppe besteht eine Opt-out-Möglichkeit bis 2028.
- Ab Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029): Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Aktivitäten in der EU.
Indirekte Betroffenheit nicht unterschätzen
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, werden Sie die Auswirkungen spüren. Große Unternehmen sind verpflichtet, über ihre gesamte Wertschöpfungskette zu berichten. Als Zulieferer oder Dienstleister werden Sie daher zunehmend mit Datenanfragen Ihrer Geschäftspartner konfrontiert. Banken berücksichtigen ESG-Kriterien bereits heute bei der Kreditvergabe.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Struktur der Standards
Die ESRS gliedern sich in drei Bereiche:
Querschnittsstandards:
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen, Grundprinzipien und Berichtsarchitektur
- ESRS 2: Allgemeine Angaben, die für alle Unternehmen verpflichtend sind, darunter Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen
Themenspezifische Standards Umwelt (E):
- ESRS E1: Klimawandel (Scope-1-, 2- und 3-Emissionen, Klimaziele, Übergangsplan)
- ESRS E2: Umweltverschmutzung
- ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Themenspezifische Standards Soziales (S):
- ESRS S1: Eigene Belegschaft
- ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Themenspezifische Standards Governance (G):
- ESRS G1: Unternehmenspolitik (Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung, politisches Engagement)
Das Wesentlichkeitsprinzip als Schlüssel
Nicht jeder Standard muss von jedem Unternehmen vollständig berichtet werden. Die ESRS verfolgen den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Ein Nachhaltigkeitsthema ist berichtspflichtig, wenn es entweder:
- finanziell wesentlich ist: Das Thema hat oder kann wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (Outside-in-Perspektive), oder
- auswirkungsbezogen wesentlich ist: Das Unternehmen hat oder kann wesentliche Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt haben (Inside-out-Perspektive).
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der entscheidende erste Schritt und bestimmt den Umfang Ihrer Berichterstattung.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Schritt für Schritt vorgehen
Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfordert einen strukturierten Ansatz:
- Stakeholder identifizieren: Bestimmen Sie Ihre relevanten Interessengruppen, darunter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Investoren, Kommunen und Regulierungsbehörden.
- Themen screenen: Gehen Sie systematisch alle ESRS-Themen durch und bewerten Sie deren potenzielle Relevanz für Ihr Unternehmen.
- Auswirkungen bewerten: Analysieren Sie für jedes Thema die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.
- Finanzielle Wesentlichkeit prüfen: Bewerten Sie die Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihre finanzielle Lage ergeben.
- Schwellenwerte festlegen und dokumentieren: Legen Sie transparent dar, welche Themen Sie als wesentlich einstufen und warum.
Stakeholder-Einbindung
Die ESRS erwarten eine angemessene Einbindung Ihrer Stakeholder. Dies kann durch Befragungen, Workshops, Interviews oder die Auswertung bestehender Kommunikationskanäle erfolgen. Dokumentieren Sie den Prozess sorgfältig, da die Aufsichtsbehörden und Prüfer die Nachvollziehbarkeit bewerten werden.
ESG-Daten sammeln und managen
Die Datenherausforderung
Für viele mittelständische Unternehmen ist die Erhebung von ESG-Daten die größte operative Herausforderung. Während Finanzdaten seit Jahrzehnten systematisch erfasst werden, fehlen für Nachhaltigkeitskennzahlen häufig etablierte Prozesse:
- Umweltdaten: CO2-Emissionen (insbesondere Scope 3), Energieverbräuche, Wassernutzung, Abfallmengen und Recyclingquoten müssen systematisch erfasst werden.
- Sozialdaten: Informationen zu Arbeitsbedingungen, Diversität, Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Lieferkettenstandards müssen dokumentiert werden.
- Governance-Daten: Angaben zu Vergütungspolitik, Antikorruptionsmaßnahmen und Nachhaltigkeitskompetenzen in Führungsgremien sind erforderlich.
Softwarelösungen für ESG-Reporting
Der Markt für ESG-Reporting-Software wächst dynamisch. Etablierte Lösungen im deutschen Markt sind unter anderem:
- Lucanet ESG: Integriert sich nahtlos in die bestehende Finanzberichterstattung und eignet sich besonders für Unternehmen, die Lucanet bereits für die Konsolidierung nutzen.
- SAP Sustainability Control Tower: Für Unternehmen mit SAP-Umgebung eine naheliegende Wahl.
- Sphera, Ecovadis, Watershed: Spezialisierte Plattformen mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Für kleinere Mittelständler können auch strukturierte Excel-Lösungen als Einstieg dienen, die schrittweise durch spezialisierte Software abgelöst werden.
Integration mit bestehender Berichterstattung
ESRS und HGB/IFRS verbinden
Der Nachhaltigkeitsbericht wird künftig Teil des Lageberichts und damit in den Geschäftsbericht integriert. Dies erfordert eine enge Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Konsistenz sicherstellen: Finanzielle Angaben im Nachhaltigkeitsbericht müssen mit dem Jahresabschluss übereinstimmen.
- Prozesse synchronisieren: Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts muss in den bestehenden Abschlusserstellungsprozess integriert werden.
- XBRL-Tagging: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss im European Single Electronic Format (ESEF) erfolgen und mit XBRL-Tags versehen werden.
Verbindung zur EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt die CSRD und definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Berichtspflichtige Unternehmen müssen den Anteil ihrer Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) ausweisen, der taxonomiekonform ist.
Prüfungspflicht und Assurance
Von "Limited" zu "Reasonable Assurance"
Die CSRD führt eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte ein. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) erforderlich, vergleichbar mit einem prüferischen Review. Ab voraussichtlich 2028 soll der Standard auf eine hinreichende Sicherheit (Reasonable Assurance) angehoben werden, was einer vollwertigen Prüfung entspricht.
Für Ihr Unternehmen bedeutet dies:
- Revisionssichere Dokumentation: Alle ESG-Daten müssen nachvollziehbar und belegbar sein.
- Interne Kontrollen: Etablieren Sie interne Kontrollprozesse für ESG-Daten, analog zu Ihren Finanzprozessen.
- Frühzeitige Abstimmung: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Wirtschaftsprüfer über die Anforderungen und Erwartungen.
Praktische Schritte zur Vorbereitung
Ihr Fahrplan für die nächsten 12 Monate
- Betroffenheit klären: Prüfen Sie, ob und ab wann Ihr Unternehmen direkt oder indirekt berichtspflichtig ist.
- Projektteam aufstellen: Benennen Sie eine verantwortliche Person und stellen Sie ein funktionsübergreifendes Team zusammen, das Finanzen, Controlling, Personal, Einkauf und Produktion umfasst.
- Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Dies ist der wichtigste erste Schritt und bestimmt den Umfang Ihrer Berichterstattung.
- GAP-Analyse erstellen: Identifizieren Sie die Lücken zwischen Ihrem aktuellen Datenbestand und den ESRS-Anforderungen.
- Datenprozesse aufbauen: Implementieren Sie systematische Erfassungsprozesse für die identifizierten ESG-Kennzahlen.
- Pilotbericht erstellen: Erstellen Sie einen freiwilligen Probebericht, um Lücken zu identifizieren und Prozesse zu testen.
Fazit: Früh starten, strategisch denken
Die CSRD-Anforderungen sind umfangreich, aber bewältigbar, wenn Sie strukturiert vorgehen. Sehen Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als Chance, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu schärfen und sich gegenüber Kunden, Investoren und Mitarbeitenden als verantwortungsvolles Unternehmen zu positionieren.
Bei compleneo begleiten wir mittelständische Unternehmen umfassend bei der Vorbereitung auf die CSRD-Berichtspflichten. Von der Wesentlichkeitsanalyse über die Implementierung von Datenprozessen bis hin zur Erstellung Ihres ersten Nachhaltigkeitsberichts stehen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.