E-Mail-Konten, Kryptowährungen, Cloud-Speicher, Streaming-Abos -- der digitale Nachlass wird in der Nachlassplanung häufig übersehen. Wir erklären die Rechtslage nach dem BGH-Facebook-Urteil und geben eine praktische Checkliste.
Inhaltsverzeichnis
- Digitaler Nachlass: Das vergessene Vermögen in der Cloud
- Was gehört zum digitalen Nachlass?
- Die Rechtslage: § 1922 BGB und das BGH-Facebook-Urteil
- Universalsukzession gilt auch digital
- Das Grundsatzurteil: BGH III ZR 183/17
- Die Praxis sieht oft anders aus
- Kryptowährungen: Das unsichtbare Vermögen
- Besondere Herausforderung Private Keys
- Wirtschaftliche Dimension
- Lösungsansätze für Krypto-Vermögen
- Die Rolle der Vorsorgevollmacht
- Warum ein Testament allein nicht reicht
- Die digitale Vorsorgevollmacht
- Praktische Checkliste für den digitalen Nachlass
- Schritt 1: Inventur erstellen
- Schritt 2: Zugangsdaten sichern
- Schritt 3: Vertrauensperson benennen
- Schritt 4: Anweisungen dokumentieren
- Schritt 5: Rechtliche Absicherung
- Besonderheiten einzelner Plattformen
- Apple
- Facebook/Meta
- Die steuerliche Dimension
- Fazit
Digitaler Nachlass: Das vergessene Vermögen in der Cloud
Stellen Sie sich vor: Ein Angehöriger verstirbt -- und niemand kennt die Zugangsdaten zum E-Mail-Konto, zum Online-Banking oder zur Kryptowallet mit Bitcoin im Wert von mehreren zehntausend Euro. Die Familie weiß nicht einmal, bei welchen Diensten der Verstorbene überhaupt Konten unterhielt. Was wie ein Einzelfall klingt, ist längst zur Regel geworden. Studien zeigen, dass der durchschnittliche Deutsche über 80 Online-Konten verfügt -- vom Streaming-Abo bis zum PayPal-Konto. Was passiert mit diesem digitalen Vermögen im Erbfall? Und wie können Sie vorsorgen?
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit aller Rechtsverhältnisse, die eine Person im digitalen Raum begründet hat. Dazu gehören:
- Kommunikationskonten: E-Mail-Postfächer, Messenger-Dienste, Social-Media-Profile
- Finanzielle Werte: Online-Banking-Zugänge, PayPal-Konten, Kryptowährungen, NFTs
- Verträge und Abonnements: Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, Software-Lizenzen, Domain-Registrierungen
- Daten und Inhalte: Fotos in der Cloud, Dokumente in Google Drive oder Dropbox, E-Books, Musik-Bibliotheken
- Geschäftliche Konten: Online-Shop-Accounts, Werbekonten, Website-Zugänge
- Guthaben und Punkte: Bonusmeilen, Payback-Punkte, Guthaben bei Online-Marktplätzen
Die Rechtslage: § 1922 BGB und das BGH-Facebook-Urteil
Universalsukzession gilt auch digital
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über -- die sogenannte Universalsukzession. Diese umfasst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch alle digitalen Rechtsverhältnisse.
Das Grundsatzurteil: BGH III ZR 183/17
Am 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil III ZR 183/17 die Weichen für das digitale Erbrecht gestellt. Der Fall: Die Eltern eines 15-jährigen Mädchens, das in einer Berliner U-Bahn-Station tödlich verunglückt war, verlangten von Facebook Zugang zum Konto ihrer Tochter.
Der BGH entschied unmissverständlich:
- Der Nutzungsvertrag zwischen der Verstorbenen und Facebook geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über
- Es besteht eine grundsätzliche Gleichstellung digitaler Inhalte (E-Mails, Chatnachrichten) mit analogen Inhalten (Tagebücher, Briefe)
- Das postmortale Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen steht dem nicht entgegen
- Auch die DSGVO hindert den Zugang der Erben nicht
Diese Entscheidung hat Signalwirkung für den gesamten digitalen Nachlass: Erben treten grundsätzlich in alle vertraglichen Positionen des Erblassers ein.
Die Praxis sieht oft anders aus
Trotz der klaren Rechtslage stoßen Erben in der Praxis auf erhebliche Hindernisse:
- Plattform-AGB: Manche Anbieter sehen in ihren Nutzungsbedingungen Sonderregelungen für den Todesfall vor (z. B. Gedenkkonten bei Facebook). Der BGH hat zwar klargestellt, dass solche Klauseln die Erbenstellung nicht aushebeln können, der praktische Zugang bleibt aber oft mühsam.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Ohne Zugriff auf das Smartphone des Verstorbenen oder den zweiten Faktor scheitert der Login.
- Fehlende Übersicht: Erben wissen häufig nicht, bei welchen Diensten Konten bestehen.
- Internationale Anbieter: Plattformen mit Sitz außerhalb der EU unterliegen anderen Rechtsordnungen.
Kryptowährungen: Das unsichtbare Vermögen
Besondere Herausforderung Private Keys
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum stellen den digitalen Nachlass vor einzigartige Herausforderungen. Wie Experten für digitale Nachfolge erläutern, gilt: Der Private Key ist der einzige Zugang zu den Kryptowerten. Es gibt keine zentrale Stelle, bei der Erben Zugriff beantragen können.
- Self-Custody-Wallets (Hardware-Wallets, Paper-Wallets): Ohne den Private Key oder die Seed-Phrase sind die Werte unwiederbringlich verloren
- Exchange-Konten (Coinbase, Kraken, Binance): Hier besteht zumindest die Möglichkeit, über den Erbnachweis Zugang zu beantragen
- DeFi-Positionen: Staking, Liquidity Pools oder Smart-Contract-Interaktionen erfordern spezielles technisches Wissen
Wirtschaftliche Dimension
Schätzungen zufolge sind weltweit 3 bis 4 Millionen Bitcoin dauerhaft verloren -- ein erheblicher Teil davon durch fehlende Nachlassplanung. Bei einem Bitcoin-Kurs im fünfstelligen Bereich kann der Verlust einer einzigen Wallet eine sechsstellige Summe bedeuten.
Lösungsansätze für Krypto-Vermögen
Wie Fachkanzleien für digitale Vermögenswerte empfehlen, sollten Krypto-Besitzer folgende Maßnahmen treffen:
- Dokumentation: Alle Wallets, Exchanges und DeFi-Positionen schriftlich auflisten
- Sichere Verwahrung der Seed-Phrase: Idealerweise bei einem Notar hinterlegen oder in einem Bankschließfach verwahren
- Technische Anleitung: Eine verständliche Anleitung für die Erben erstellen, wie auf die Werte zugegriffen werden kann
- Multisignatur-Lösungen: Einrichtung von Wallets, die mehrere Schlüssel erfordern (z. B. Erbe + Anwalt)
Die Rolle der Vorsorgevollmacht
Warum ein Testament allein nicht reicht
Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB kann zwar Regelungen zum digitalen Nachlass enthalten -- doch es greift erst nach dem Tod. In der Praxis ergeben sich aber häufig Situationen, in denen bereits zu Lebzeiten ein Vertreter handeln muss:
- Bei Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
- Bei längerer Abwesenheit (z. B. Auslandsaufenthalt ohne Erreichbarkeit)
- Zur Abwicklung laufender Verträge (Domains, Hosting, Abonnements)
Die digitale Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus ist das zentrale Instrument für den digitalen Nachlass zu Lebzeiten. Sie sollte:
- Ausdrücklich den digitalen Nachlass umfassen
- Dem Bevollmächtigten das Recht einräumen, auf alle digitalen Konten und Dienste zuzugreifen
- Das Recht zur Kündigung, Änderung und Löschung von Konten beinhalten
- Den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln
- Idealerweise notariell beurkundet sein, da manche Anbieter eine einfache Vollmacht nicht akzeptieren
Praktische Checkliste für den digitalen Nachlass
Schritt 1: Inventur erstellen
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller digitalen Konten, Verträge und Vermögenswerte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Kategorien:
- E-Mail-Konten (häufig der Schlüssel zu allen anderen Diensten)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X)
- Finanzkonten (Online-Banking, PayPal, Kryptobörsen, Depots)
- Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox, iCloud, OneDrive)
- Abonnements (Netflix, Spotify, Apple, Amazon Prime)
- Berufliche Konten (Xing, LinkedIn, Fachportale)
- Domains und Websites (Registrar, Hosting-Anbieter)
- Kryptowährungen (Wallets, Seed-Phrases, Exchange-Konten)
Schritt 2: Zugangsdaten sichern
- Verwenden Sie einen Passwort-Manager (z. B. 1Password, Bitwarden) und geben Sie das Master-Passwort einer Vertrauensperson
- Alternativ: Verschlüsselten USB-Stick an einem sicheren Ort hinterlegen (z. B. Bankschließfach)
- Regelmäßig aktualisieren -- mindestens einmal jährlich
Schritt 3: Vertrauensperson benennen
- Bestimmen Sie eine digitale Nachlassverwalter-Person, die sich mit Technik auskennt
- Erteilen Sie dieser Person eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
- Informieren Sie sie über den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten
Schritt 4: Anweisungen dokumentieren
Für jeden Dienst sollten Sie festlegen:
- Löschen (z. B. Dating-Profile, unwichtige Foren-Accounts)
- Erhalten/Übertragen (z. B. Fotos, wichtige E-Mails, Domains)
- Kündigen (z. B. Abonnements, kostenpflichtige Dienste)
- Gedenkstatus (z. B. Facebook-Gedenkprofil)
Schritt 5: Rechtliche Absicherung
- Testament: Nehmen Sie eine Regelung zum digitalen Nachlass auf (handschriftlich nach § 2247 BGB oder notariell nach § 2232 BGB)
- Vorsorgevollmacht: Digitalen Nachlass ausdrücklich einbeziehen
- Notarielle Hinterlegung: Sensible Zugangsdaten (insbesondere Krypto-Seed-Phrases) beim Notar hinterlegen
Besonderheiten einzelner Plattformen
Apple
Apple bietet seit iOS 15.2 die Funktion Legacy Contact (Nachlasskontakt), über die Nutzer eine Vertrauensperson benennen können, die im Todesfall Zugang zum Apple-Konto erhält.
Der Inactive Account Manager (Kontoinaktivität-Manager) erlaubt es, festzulegen, was mit dem Google-Konto geschieht, wenn es über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird.
Facebook/Meta
Facebook bietet die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil in ein Gedenkprofil umwandeln kann. Alternativ kann die Löschung des Kontos nach dem Tod festgelegt werden.
Die steuerliche Dimension
Digitale Vermögenswerte unterliegen den gleichen erbschaftsteuerlichen Regeln wie analoge Vermögenswerte. Insbesondere bei Kryptowährungen ergeben sich steuerliche Besonderheiten:
- Der Wert zum Todestag ist maßgeblich für die Erbschaftsteuer
- Nicht realisierte Gewinne können den steuerlichen Wert erheblich beeinflussen
- Die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt erfordert eine lückenlose Dokumentation
- Die Bewertung von DeFi-Positionen und NFTs ist noch weitgehend ungeklärt
Fazit
Der digitale Nachlass ist kein Nischenthema mehr -- er betrifft praktisch jeden. Das BGH-Urteil hat zwar die grundsätzliche Vererbbarkeit digitaler Konten bestätigt, doch ohne praktische Vorsorge nützt das beste Recht wenig. Wer heute seine Passwörter organisiert, eine Vertrauensperson benennt und die nötigen Vollmachten erteilt, erspart seinen Erben nicht nur erheblichen Aufwand, sondern bewahrt möglicherweise auch beträchtliche Vermögenswerte vor dem Verlust.
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